Schenkung: Wertermittlung der Immobilie beachten

Von  |  0 Kommentare

Egal, ob es sich um einen Verkauf, einen Kauf oder eine Schenkung handelt, die Schätzung des Werts einer Immobilie ist sehr wichtig und sollte immer ermittelt werden. Im Falle von Schenkungen kann eine falsche oder unterlassene Schätzung des Wertes schädlich sein und unangenehme Folgen nach sich ziehen. Dieser Artikel bietet eine Erklärung und einen Überblick über die Bedeutung der Wertermittlung von Immobilien.

Schenkung Wertermittlung Immobilie

Wie kann der Wert einer Immobilie vor einer Schenkung geschätzt werden?

Das Gesetz bietet keine spezifischen Indikatoren für die Schätzung des Werts von Immobilien an. Vor der Schätzung muss aber dennoch eine Bewertung vorgenommen werden, denn unter Umständen greifen sonst Schenkungs- oder Erbschaftssteuer. Es gibt gewisse Freibeträge, die genutzt werden können und da hilft es, wenn der genaue Wert der Immobilie bestimmt werden kann. Daher steht es Ihnen als Eigentümer der Immobilie frei, den Wert der Immobilie zu schätzen bzw. schätzen zu lassen und in der Urkunde über die Eigentumsübertragung einzutragen.

Der von Ihnen angegebene Wert wird von den Steuerbehörden als Grundlage für die Berechnung des auf die Schenkung fälligen Steuerbetrags verwendet. Beachten Sie, dass die Steuerbehörden das Recht haben, den steuerpflichtigen Wert zu überprüfen. Sie können den steuerpflichtigen Wert anfechten und die Schenkungssteuer anpassen, indem sie den steuerpflichtigen Wert erhöhen.

Schenkung Steuererklärung

Sollte man einen Immobilienfachmann beauftragen?

Wahrscheinlich ja, um Ihre Immobilie zu ihrem angemessenen Preis zu bewerten und eine offizielle Dokumentation zu erhalten, die von den Steuerbehörden als Beweis verwendet werden kann. Außerdem kann der Fachmann auch passende Vergleichswerte nutzen, um einen fairen Marktwert festlegen zu können. Sie können auch auf die Website https://realadvisor.de/de/immobilienbewertung-online gehen, um Fachleute zu treffen und sich entsprechend beraten zu lassen.

Notare sind besonders kompetent, wenn es darum geht, den Wert von Gütern zu ermitteln, da bei einer Schenkung eine notarielle Urkunde verlangt wird. Der Notar legt die Schenkungsurkunde dem Grundbuchamt und meistens auch dem Finanzamt vor, um die Steuer zu berechnen, die ggf. bei einer Schenkung zu zahlen ist.

Wird Ihre Immobilie bei einer Schenkung unterbewertet?

Wenn die Steuerbehörden feststellen, dass der in der Urkunde über die Eigentumsübertragung angegebene Wert niedriger ist als der Marktwert der Immobilie, ist eine Steuerberichtigung möglich. Damit die Steuerbehörden eine Unterbewertung anerkennen, müssen ihnen Beweise vorgelegt werden. Zum Beispiel, wenn der Beschenkte die Immobilie nach zwei Jahren verkauft und es einen erheblichen Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem Preis der Schenkung gibt.

Haus Wert ermitteln

Bei einer Unterbewertung wird die Schenkungssteuer um die Differenz zwischen dem neu bewerteten Wert und dem angegebenen Wert berichtigt. Außerdem werden ggf. auch Verzugszinsen und sogar Strafzahlungen fällig. Wenn das Amt zu dem Ergebnis kommt, dass der Wert absichtlich niedrig angesetzt wurde. Ein Beispiel: Nehmen wir an, das Finanzamt stellt fest, dass Sie absichtlich gehandelt haben, können bis zu 40% an Extrakosten anfallen. Sollte sogar eine Manipulation vorliegen, dann können es im schlimmsten Fall bis zu 80% sein. Um diese Probleme zu vermeiden, ist es daher in Ihrem Interesse, Ihre Immobilie von einem Fachmann bewerten zu lassen.

Was passiert, wenn die Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung überbewertet ist?

Wenn der Beschenkte, z.B. Ihr Kind, plant, die Immobilie einige Jahre nach Ihrer Schenkung zu verkaufen, kann der Wert in der Schenkungsurkunde zu hoch angesetzt sein. Indem Sie den künftigen Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis abzüglich des Werts der Schenkung) verringern, können Sie die darauf anfallende Steuer minimieren.

Die Steuerbehörde wird wahrscheinlich eingreifen und den Steuerbetrag auf der Grundlage des korrigierten Wertzuwachses, der dem korrigierten Wert am Tag der Schenkung entspricht, anpassen. Die Überbewertung kann auch auf Fehler der Steuerbehörde zurückzuführen sein, z. B. wenn sie fälschlicherweise einen Preisnachlass auf die Immobilie berücksichtigt. Im Streitfall kann als letzte Möglichkeit die Meinung eines sektoralen Schlichtungsausschusses eingeholt werden, bevor ein Richter eingeschaltet wird.

 

Disclaimer: Alle hier bereitgestellten Zahlen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert worden. Es gibt jedoch keine Garantie für die Richtigkeit oder die Aktualität. Es handelt sich somit um keine Finanzberatung. Bitte recherchieren Sie immer für Ihren eigenen Fall oder wenden Sie sich an Fachleute.

You must be logged in to post a comment Login